Seit 22. Mai 2007 ist der Beruf des Finanzdienstleisters neu definiert: Die EU-Richtlinie schreibt strenge Kriterien für die Genehmigung zum Verkauf und Vertrieb in der Finanzbranche vor, was einen hohen Imagezuwachs für Versicherungsvermittler und Finanzberater bedeutet!Wir sind stolz auf unseren Beruf und auf die schon längst verdiente, gebührende Anerkennung. Ein Grund mehr für uns als AFA AG, unseren Führungskräften zu helfen, die Kriterien professionell zu erfüllen. Jeder, der ehrlich und lernbereit ist, wird bei uns optimal ausgebildet, denn nur eine Beratung auf höchstem Qualitätsniveau bietet dem Kunden die notwendige Sicherheit. Im Gegenzug können alle unsere Berater sicher sein, eine für sie kostenfreie Unterstützung und Umsetzung aller Anforderungen der EU-Richtlinie zu erhalten.
Deshalb erfüllen unsere AFA-Vertriebspartner auch folgende Kriterien:
- Sie haben eine anerkannte Ausbildung nach EU-Richtlinien mit IHK-Abschluss oder eine vergleichbare Qualifikation
- Sie wurden auf Ihren guten Leumund sowie auf geordnete wirtschaftliche Verhältnisse überprüft
- Sie besitzen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Sie sind in das EU-Vermittlerregister eingetragen
- Sie dokumentieren auf Wunsch der Kunden die Beratungen und legen die Beratungsgrundlagen offen


Beruf und Karriere![[*]](../../../share/images/navipfeil.gif?time=1188385498)
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